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System und Organisation

Die räumliche Gesamtplanung umfasst die Raumordnung des Bundes, die Landes- und die Regionalplanung und die kommunale Planung. Sie steht als überfachliche und zusammenfassende Planung den Fachplanungen gegenüber.

Um die Aufgabe der Raumordnung, also die Koordination erfüllen zu können, ist die Zusammenarbeit von Bund und Ländern erforderlich. Dafür wurde 1967 die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) geschaffen. Mitglieder der MKRO sind die für Landesplanung zuständigen Minister und Senatoren der Länder und der für Raumordnung zuständige Bundesminister. In der MKRO werden aktuelle raumordnerische Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, wichtige Probleme der Landesplanung und der räumlichen Entwicklung in Deutschland sowie der europäischen Raumentwicklung beraten.

Die Raumordnung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich organisiert. In Sachsen regelt das Landesplanungsgesetz den zweistufigen Organisationsaufbau der Raumordnungsbehörden und die Zuständigkeiten für die Aufstellung und den Vollzug der Raumordnungspläne.

Begriffe der Raumordnung

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