Regionale Planungsverbände
Die Regionalplanung wird durch das Landesplanungsgesetz als staatliche Pflichtaufgabe kommunal verfassten Regionalen Planungsverbänden übertragen.
Dies bedeutet eine erhebliche Planungskompetenz und Eigenverantwortung für die kommunale Ebene. Die Regionalen Planungsverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In ihnen sind die Kreisfreien Städte und Landkreise der jeweiligen Planungsregion zusammengeschlossen. Organe eines Planungsverbandes sind die Verbandsversammlung, der Planungsausschuss und der Verbandsvorsitzende. Die Rechtsverhältnisse werden durch eine Verbandssatzung geregelt.
Bisher gab es in Sachsen fünf Planungsverbände. Zum 1. August 2008 wurden die Planungsverbände Südwestsachsen und Chemnitz-Erzgebirge aufgelöst und der Planungsverband Südsachsen neu gebildet. Dieser hat sich auf seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 den Namen »Planungsverband Region Chemnitz« gegeben (vgl. auch Bekanntmachung im Staatlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes Nr. 12/2010 vom 25. März 2010).
Die vier Regionalen Planungsverbände in Sachsen sind:
- Leipzig-Westsachsen
- Region Chemnitz
- Oberes Elbtal / Osterzgebirge
- Oberlausitz-Niederschlesien
Die Regionalen Planungsverbände sind nach § 4 Abs. 1 SächsLPlG verpflichtet, für ihre Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen.