Publikationen
Im Mai 2024 veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung die Broschüre Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen. Ziel dieser "Arbeitshilfe für die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Landwirtschaftsflächen aus landesplanerischer Perspektive" ist es, einen Beitrag zu einer durchdachten Planung und Steuerung der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu leisten, um energie- und landwirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden.
Aufbauend auf den formellen Planungsinstrumenten werden ergänzende Entscheidungskriterien aufgezeigt, um den gemeindlichen Meinungsbildungsprozess zu unterstützen. Adressaten dieser Arbeitshilfe sind daher im engeren Sinne die Gemeinden als Träger der kommunalen Bauleitplanung sowie Projektträger und im weiteren Sinne die Baugenehmigungsbehörden, die Raumordnungsbehörde und die Regionalen Planungsverbände.
Praxisreport 2020
Im August 2020 veröffentlichte das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung den Praxisreport 2020 "Regionalentwicklung durch Interkommunale Zusammenarbeit".
- Praxisreport 2020 (*.pdf, 4,13 MB) Zum Download des Praxisreportes klicken Sie auf diesen Link und wählen dann die Option "Herunterladen".
- Leitbild 2015 (*.pdf, 1,47 MB) 3. überarbeitete Auflage, 2015
Raumordnung und Landesentwicklung in Sachsen
Leitfaden freiwillige Gemeindezusammenschlüsse Sachsen
Freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden haben sich in den zurückliegenden Jahren als ein anerkannt wirksames Instrument erwiesen, um die gemeindlichen Strukturen weiter zu stärken und so den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu entsprechen. Seit der mit dem gebietsstrukturellen Leitbild 2010 vorgenommenen klaren Orientierung auf die Organisationsform der Einheitsgemeinde, ist inzwischen eine erhebliche Anzahl leistungsfähigerer gemeindlicher Veraltungseinheiten entstanden. Durch freiwillige Zusammenschlüsse wird den demografischen Veränderungen Rechnung getragen, die Finanzkraft der Gemeinden gebündelt, Synergien erschlossen, eine höhere Qualität der Daseinsvorsorge und der Verwaltungstätigkeit ermöglicht. So kann sich eine auch längerfristig tragfähige gesamträumliche Entwicklung vollziehen, die das bewährte System der Zentralen Orte stabil hält und gleichzeitig die Belange des ländlichen Raumes wahrt.
Mit der durch die Sächsische Staatsregierung 2019 beschlossene Ressortabgrenzung und der damit verbundenen Neugründung des SMR ergibt sich zum in der Broschüre dargestellten Verfahrensablauf die Ergänzung, dass das SMR im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom SMI aufgefordert wird, das Einvernehmen zu erteilen.