Landesentwicklungsplan
Hinweis: Detaillierte Informationen zum LEP 2013 (Texte, Karten und Umweltbericht) finden Sie unter Landesentwicklungsplan 2013.
Die Staatsregierung ist verpflichtet, den für einen mittelfristigen Zeitraum zu erstellenden Landesentwicklungsplan durch Fortschreibung an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Für das Aufstellungsverfahren des Landesentwicklungsplanes als Raumordnungsplan gelten die Bestimmungen des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) und des Raumordnungsgesetzes (ROG), insbesondere § 6 SächsLPlG sowie §§ 9 und 10 ROG. Der Landesentwicklungsplan wird als Rechtsverordnung der Staatsregierung beschlossen.
Die Sächsische Staatsregierung hat am 12. Juli 2013 den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen. Die Rechtsverordnung zum LEP 2013 wurde gem. Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über Veröffentlichungen in den amtlichen Veröffentlichungsblättern und zum elektronischen Landesrecht (VwV Veröffentlichungsblätter) im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 30. August 2013 bekanntgemacht und trat am Tag danach in Kraft. Mit dem LEP 2013 wird der seit dem 1. Januar 2004 verbindliche Landesentwicklungsplan 2003 (LEP 2003) abgelöst.
Der Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung der Öffentlichkeit, unterstützt durch öffentliche Veranstaltungen, voraus. In einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren gingen zum Entwurf des LEP 2013 rund 2.000 Stellungnahmen mit rund 10.000 Einzelhinweisen ein. Auch der Sächsische Landtag befasste sich intensiv mit dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes, gab Stellungnahmen ab und führte Sachverständigenanhörungen durch.
Der LEP 2013 ist auf einen Zeitraum von ca. zehn Jahren ausgerichtet. Er ist bei Bedarf durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.