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Landesentwicklungsplan 2013

Nach einem umfangreichen Beteiligungsverfahren hat die Sächsische Staatsregierung am 12. Juli 2013 den Landesentwicklungsplan 2013 (LEP 2013) als Rechtsverordnung beschlossen und somit den seit 2003 verbindlichen LEP 2003 abgelöst. Notwendig wurde die Fortschreibung, weil sich die sozialen und wirtschaftlichen aber auch die ökologischen Rahmenbedingungen für die räumliche Entwicklung in den Jahren des Bestehens des LEP 2003 verändert haben.  

Der Landesentwicklungsplan enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Er soll im Zusammenspiel mit den Regionalplänen frühzeitig Raumnutzungsansprüche regeln und zum Konsens bringen, Planungssicherheit schaffen und Planungen beschleunigen.

Die Rahmensetzung des Landesentwicklungsplanes wird in den Regionalplänen für die Planungsregionen Leipzig-Westsachsen, Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Oberlausitz-Niederschlesien und Region Chemnitz ausgestaltet und räumlich konkretisiert. Zuständig für die Regionalplanung sind die vier Regionalen Planungsverbände in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Bauleitplanung auf kommunaler Ebene wiederum muss die konkreten Ziele der Raumordnung beachten und die Grundsätze in der Abwägung berücksichtigen. Mit Handlungsaufträgen zur Konkretisierung der landesplanerischen Vorgaben auf der Ebene der Regionalplanung soll den Regionen ein breiter Gestaltungs- und Endscheidungsspielraum eröffnet werden und die Verantwortung der kommunalen Ebene gestärkt werden.

Der Landesentwicklungsplan 2013 wurde am 30. August 2013 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt 11/2013 öffentlich bekannt gemacht und trat am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Raumordnungspläne wie der Landesentwicklungsplan sind nach dem Raumordnungsgesetz alle zehn Jahre zu überprüfen. Bei Bedarf sind sie durch Fortschreibung der weiteren Entwicklung anzupassen.

LEP 2013

Landschaftsprogramm (Anhang A 1)

Umweltbericht (Anhang A 2)

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