Grenzüberschreitende Regionalentwicklung
Die grenzübergreifende Kooperation und der Ausbau guter nachbarschaftlicher Beziehungen wird seit 1994 durch die Europäische Union im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG, Ausrichtung A – Grenzüberschreitende Zusammenarbeit – unterstützt. Mit dem Beitritt der Tschechischen Republik und der Republik Polen zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 bekam die grenzüberschreitende Zusammenarbeit für Sachsen eine neue Qualität. Erstmals erhielten die beiden Nachbarstaaten eigene Strukturfondmittel im Rahmen der Umsetzung der INTERREG III A - Programme.
INTERREG III A fand in der Förderperiode 2007 – 2013 seine Fortsetzung als eigenständiges Ziel »Europäische territoriale Zusammenarbeit – grenzübergreifende Zusammenarbeit« (Ziel 3). Das Programm INTERREG III A Freistaat Sachsen – Tschechische Republik und Freistaat Sachsen – Republik Polen (Wojewodschaft Niederschlesien) bildete die Fördergrundlage zur Durchführung von grenzübergreifenden Vorhaben auch auf dem Gebiet der Regionalentwicklung. Dabei wurde das Ziel verfolgt, die gemeinsamen Grenzgebiete zu einem zukunftsfähigen Wirtschafts- und Lebensraum weiterzuentwickeln sowie die Wettbewerbsfähigkeit des sächsisch-tschechischen und sächsisch-niederschlesischen Grenzraumes zu steigern.
Die Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen mit seinen Nachbarländern wurde im
- Ziel 3-Programm zur Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik“ sowie im
- »Operationellen Programm der grenzübergreifenden Zusammenarbeit Sachsen-Polen 2007-2013«
weitergeführt.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen mit seinen Nachbarländern wird in den Jahren 2014-2020 im:
Kooperationsprogramm Freistaat Sachsen - Tschechischen Republik 2014-2020
Kooperationsprogramm INTERREG Polen – Sachsen 2014-2020
weitergeführt.