Arbeitsgruppen Raumentwicklung
Der besondere Stellenwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist im Artikel 12 der sächsischen Verfassung verankert und findet sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag „Gemeinsam für Sachsen“ 2019 bis 2024.
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit auf Ebene der Landesentwicklung und Regionalplanung wird in vier Arbeitsgruppen: der Sächsisch-Tschechischen (Raumordnung), der Sächsisch-Böhmischen, der Sächsisch- Niederschlesischen (Raumordnung) und der Sächsisch-Niederschlesisch-Lebuser Arbeitsgruppe Raumentwicklung kontinuierlich fortgeführt. Deren Arbeit trägt entscheidend zur Intensivierung der Zusammenarbeit im unmittelbaren Grenzraum bei. Durch den gegenseitigen Informationsaustausch wird ein wesentlicher Beitrag bei der Erstellung und Fortschreibung von raumrelevanten Planungsunterlagen mit grenzübergreifender Bedeutung und für ein abgestimmtes Handeln im Grenzraum geleistet.
Im Jahr 1993, auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik, wurde die ministerielle Sächsisch -Tschechische Arbeitsgruppe für grenzüberschreitende Zusammenarbeit gebildet. Seitdem finden jährlich, wechselseitig in Sachsen und in Tschechien, in thematischen Unterarbeitsgruppen bilaterale Gespräche statt, dessen Mitglieder jährlich ein Arbeitsprogramm verabschieden.
Zwischen dem sächsischen Ministerpräsidenten und dem Marschall wurde im Jahr 1999, mit dem Woiwoden im Jahr 2000 eine »Gemeinsame Erklärung« über die Zusammenarbeit Sachsens und Niederschlesiens unterzeichnet. Seitdem treffen sich regelmäßig in der Sächsisch-Niederschlesischen Arbeitsgruppe Vertreter aus fast allen sächsischen Ministerien mit ihren Kollegen aus dem Marschall- und dem Woiwodschaftsamt.
Die Sächsisch-Böhmische und Sächsisch-Niederschlesisch-Lebuser Arbeitsgruppe wurden im Jahr 2005 auf Initiative der sächsischen Landesplanung auf der Grundlage der Rothenburger Erklärung, die eine grenzübergreifende Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumentwicklung zum Wohle der Menschen im gemeinsamen Grenzraum unterstreicht, gegründet. Der Freistaat Sachsen, die Woiwodschaften Niederschlesien (Dolnoslaskie) und Lebuser Land (Lubuskie) sowie die Regionen Karlsbad (Karlový Vary), Aussig (Ústí) und Reichenberg (Liberec) unterzeichneten diese Erklärung am 16. April 2004 anlässlich der Erweiterung der Europäischen Union.