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Raumordnungsbericht 2020

Gemäß § 17 Abs. I Satz 4 i. V. m. Satz 2 und 3 SächsLPlG erstellt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (seit dem 20. Dezember 2019 Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung) zur Unterrichtung des Landtags regelmäßig, mindestens einmal in jeder Legislaturperiode, einen Bericht (Raumordnungsbericht, ehemals Landesentwicklungsbericht). In diesem Bericht werden die raumbedeutsamen Entwicklungen, insbesondere Planungen und Maßnahmen mit Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festgehalten.

Einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprechend konzentriert sich der Bericht auf die evaluierbaren Ziele und Grundsätze der Raumordnung zum Themenbereich Daseinsvorsorge im LEP 2013. Folgende Kapitel umfasst der Raumordnungsbericht:

  • Sicherung der Daseinsvorsorge,
  • Erziehungs- und Bildungswesen,
  • Wissenschaft und Forschung,
  • Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Kultur und Sport sowie
  • Öffentliche Verwaltung, E-Government, Sicherheit und Ordnung, Bevölkerungsschutz.
     
Es zeigt ein Vorschaubild des Titelblattes des Raumordnungsberichtes. © SMR

Sicherung der Daseinsvorsorge

Dargestellt ist das Startbild des ersten Kapitels des Raumordnungsberichtes.

Erziehungs- & Bildungswesen

Dargestellt ist das Startbild des zweiten Kapitels des Raumordnungsberichtes.

Wissenschaft & Forschung

Dargestellt ist das Startbild des dritten Kapitels des Raumordnungsberichtes.

Gesundheits- & Sozialwesen

Dargestellt ist das Startbild des vierten Kapitels des Raumordnungsberichtes.

Kultur & Sport

Dargestellt ist das Startbild des fünften Kapitels des Raumordnungsberichtes.

Öffentliche Verwaltung, ...

Dargestellt ist das Startbild des sechsten Kapitels des Raumordnungsberichtes.
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