Raumordnungsbericht 2020
Gemäß § 17 Abs. I Satz 4 i. V. m. Satz 2 und 3 SächsLPlG erstellt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde (seit dem 20. Dezember 2019 Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung) zur Unterrichtung des Landtags regelmäßig, mindestens einmal in jeder Legislaturperiode, einen Bericht (Raumordnungsbericht, ehemals Landesentwicklungsbericht). In diesem Bericht werden die raumbedeutsamen Entwicklungen, insbesondere Planungen und Maßnahmen mit Bedeutung für die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festgehalten.
Einem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag entsprechend konzentriert sich der Bericht auf die evaluierbaren Ziele und Grundsätze der Raumordnung zum Themenbereich Daseinsvorsorge im LEP 2013. Folgende Kapitel umfasst der Raumordnungsbericht:
- Sicherung der Daseinsvorsorge,
- Erziehungs- und Bildungswesen,
- Wissenschaft und Forschung,
- Gesundheits- und Sozialwesen,
- Kultur und Sport sowie
- Öffentliche Verwaltung, E-Government, Sicherheit und Ordnung, Bevölkerungsschutz.
- ROB 2020 gesamt (*.pdf, 46,57 MB)
- ROB 2020 Korrekturblatt (*.pdf, 0,70 MB)
- ROB 2020 Einleitung (*.pdf, 3,47 MB)