Hauptinhalt

INTERREG VI B

Logo Interreg Central Europe

Als einer der ersten Programmräume startete Interreg VI B im November 2021 mit dem 1. Call in die neue Förderperiode 2021 - 2027. Das Programmgebiet ist weitestgehend zur letzten Förderperiode gleich geblieben. In Deutschland ist mit der Aufnahme der Region Braunschweig eine Erweiterung des Programmgebietes gelungen.

Die Programmprioritäten und spezifischen Ziele bilden das Rückgrat der Förderstrategie des Interreg Mitteleuropa-Programms für den Zeitraum 2021-27. In Bezug auf die aufgeführten Themenbereiche sollen die transnationalen Kooperationsmaßnahmen die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Aktionsplänen, Instrumenten, Schulungs- und Pilotmaßnahmen sowie anderen Aktionen fördern. Die Maßnahmen müssen dabei das integrierte ökologische Nachhaltigkeitsprinzip und auch die horizontalen Prinzipien der Gleichheit und Nichtdiskriminierung berücksichtigen.

  • Priorität 1: Kooperation für ein intelligenteres Mitteleuropa
    • SO 1.1 Stärkung der Innovationskapazitäten in Mitteleuropa
    • SO 1.2 Entwicklung von Kompetenzen in den Bereichen intelligente Spezialisierung, industrieller Wandel und Unternehmertum in Mitteleuropa
  • Priorität 2: Kooperation für ein grüneres Mitteleuropa
    • SO 2.1 Unterstützung der Energiewende hin zu einem klimaneutralen Mitteleuropa
    • SO 2.2. Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel in Mitteleuropa
    • SO 2.3. Förderung der Kreislaufwirtschaft in Mitteleuropa
    • SO 2.4. Umweltschutz in Mitteleuropa
    • SO 2.5. Umweltfreundliche Gestaltung der städtischen Mobilität in Mitteleuropa
  • Priorität 3: Ein stärker vernetztes Europa durch Zusammenarbeit
    • SO 3.1. Verbesserung der Verkehrsanbindung ländlicher und peripherer Regionen in Mitteleuropa
  • Priorität 4: Verbesserung der Governance für die Zusammenarbeit in Mitteleuropa
    • SO 4.1 Stärkung der Governance für eine integrierte räumliche Entwicklung in Mitteleuropa

Förderanträge können von nationalen, regionalen und kommunalen Körperschaften, Universitäten und Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) und weiteren privaten Einrichtungen eingereicht werden. Ein Hauptpartner (Lead Partner) trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und damit auch die weiteren Projektbeteiligten.

Das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung hat 2019 die sächsische Programmverantwortung vom Sächsischen Staatsministerium des Innern übernommen und beteiligt sich seither aktiv an der Programmumsetzung und an der Programmierung der neuen Förderperiode 2021-2027.

zurück zum Seitenanfang