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FRL preisgünstiger Wohnraum

Wohnraumförderung und Demografie

Grafische Darsctellung der Bevölkerungsentwicklung 1990 bis 2022. Zu sehen ist ein dramatischer Abstieg der Bevölkerung unter 20 Jahren bis 2010 - seit 2010 ist ein leichter Anstieg zu sehen, dagegen ein deutlicher Anstieg der Bevölkerung über 65 Jahren.
Demografische Entwicklung 1990 - 2022.  © Statistisches Landesamt

Die Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (FRL pMW) gibt es seit dem 29. April 2021. Die Änderungen 2023 hatten insbesondere eine bessere energetische Ausrichtung der Förderung zum Ziel und ergänzten die bisherige Modernisierungsförderung. Gegenstand der Förderung ist seit 2021, der Abbau von Barrieren und die Verbesserung der Zugänglichkeit von Wohnungen, der Ein- und Anbau von Aufzugsanlagen sowie Anpassungsmaßnahmen von Wohnungs- und Gebäudezuschnitten.

Die bisherige FRL pMW war für Menschen im ländlichen Raum, um u. a. auch der zunehmenden Zahl älterer Menschen besonders im ländlichen Bereich gerecht zu werden. Ziel ist es, Umbaumaßnahmen oder Modernisierungen zu unterstützen, damit auch alte Menschen oder Menschen bei motorischen/sensorischen Einschränkungen ihre Wohnung nicht wechseln müssen.

Dieser Zweck besteht mit den Änderungen im Jahr 2023 immer noch. Neben dem Rückgang der Bevölkerung ist die Bevölkerungsentwicklung in Sachsen von einem Alterungsprozess bestimmt. Diese Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur verdeutlicht der Anstieg des Durchschnittsalters, aber auch die Verschiebungen der Anteile verschiedener Altersgruppen.

Das Verhältnis zwischen jüngerer und älterer Bevölkerung in Sachsen zeigt, dass die ältere Bevölkerungsgruppe ein immer stärkeres demografisches Gewicht erhält. Während bis 2011 die Zahl der unter 20-Jährigen (-733 000) und deren Anteil (-11,1 Prozentpunkte) an der Gesamtbevölkerung deutlich abnahm, waren 2022 rund 1,09 Millionen Personen 65 Jahre und älter. Diese Gruppe erreichte somit einen Anteil von 26,6 Prozent an der gesamten sächsischen Bevölkerung (siehe Abbildung).

Bedarfsorientierte Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Das Kabinett hat am 30. Mai 2023 die neu gefasste Förderrichtlinie »preisgünstiger Mietwohnraum« (FRL pMW) beschlossen, die seither mit hohen Zuschüssen die energetische Sanierung von Mietwohnraum unterstützt. Kurzfristig konnten 2023 zirka 135 Millionen Euro bewilligt werden. Dabei unterstützt der Freistaat  Sachsen Modernisierungsmaßnahmen in bestehendem Wohnraum, der anschließend mietpreis- und belegungsgebunden vermietet wird (Sozialwohnungen). Mit dieser Förderrichtlinie besteht eine sehr flexible Förderung, die wichtige Modernisierungsmaßnahmen ermöglicht und gleichzeitig sicherstellt, dass Mietwohnraum bezahlbar bleibt. Klimaschutz und Mieterschutz werden vereinbar.

Mit der Neufassung sollen Modernisierungen gefördert werden, bei denen der Mietwohnraum auf den Standard »Effizienzhaus 85« oder besser gebracht wird - also für energetisch hochwertige Modernisierungen, mit dem Ziel eines geringeren Energieverbrauches.

Zusätzlich werden nun die beiden Großstädte Leipzig und Dresden in die Fördergebietskulisse einbezogen. Auch dort gibt es Bedarf an Modernisierungen. Bisher wurde in den beiden Großstädten in erster Linie der Neubau von Sozialwohnungen gefördert, nicht die Sanierung. Es wurden auch Regelungen für die bisherige Förderung aktualisiert. So wird zum Beispiel der Förderhöchstbetrag je Quadratmeter an die Entwicklung der Baukosten angepasst und von 400 auf 580 Euro erhöht.

Wie bereits bisher erlaubt die Förderrichtlinie neben dieser energetischen Ausrichtung eine sehr breite Palette von Modernisierungsmaßnahmen. So sind unter anderem die Herstellung von Barrierefreiheit, der Anbau von Balkonen, der Ein- oder Anbau von Aufzügen oder die Anpassung der Wohnungsgrundrisse möglich. Aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung (siehe Grafik) ist der Bedarf an altersgerechten Wohnungen besonders in ländlichen Regionen hoch. Insofern kann ein Zuschuss in Höhe von 35 Prozent der Kosten gerade in Regionen mit niedrigen Mieten eine willkommene Unterstützung der Wohnungsunternehmen in ländlichen Regionen sein. Zusätzlich können die Unternehmen ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben beantragen.

Voraussetzungen für eine Förderung sind u. a., dass die geplante Modernisierung einen Mindestumfang von 200 Euro pro Quadratmeter hat, dass die Wohnungsgrößen sich im Rahmen der Grenzen des sozialen Wohnungsbaus bewegen und dass das beantragte Projekt den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht.

Die so modernisierten Wohnungen unterliegen für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie dürfen nur an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Miete darf nach der Modernisierung nicht höher als 6,80 Euro pro Quadratmeter sein. Eine Ausnahme ist eine energetisch hochwertigen Modernisierungen, dann darf die Miete nicht höher als 7,50 Euro pro Quadratmeter sein.

Für 2023 waren 67 Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Im Jahr 2024 sollen knapp 80 Millionen Euro bewilligt werden. Der Anteil der Bundesmittel liegt jeweils bei knapp 77 Prozent. Wohnungsvermieter können Anträge auf die Förderung an die Sächsische Aufbaubank (SAB) richten.

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