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Erlass zu § 20 Abs. 4 Landesplanungsgesetz

Auslegungshinweise zur Eigenentwicklung und zur Flexiklausel nach § 20 Abs. 4 SächsLPlG

Diese Hinweise ersetzen die bisherigen Auslegungshinweise des SMI und zielen darauf ab, die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eigenentwicklung unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Gegebenheiten zu erleichtern. Zudem sollen die Auslegungshinweise zu einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Raumordnungsbehörden, die Träger der Regionalplanung, die Landkreise als untere Bauaufsichtsbehörden sowie  die Gemeinden als Träger der Bauleitplanung beitragen.

Die Auslegungshinweise dienen auf Grundlage des geltenden LEP 2013 zudem zur Erhöhung der  siedlungsstrukturellen Handlungs- und Gestaltungsspielräume der kreisangehörigen Ebene insbesondere im Bereich der nicht zentralörtlichen Gemeinden. Sie sollen aus raumordnerischer Sicht auch dazu dienen, in hierfür  geeigneten Gemeinden mit neuen Möglichkeiten der Baulandbereitstellung neue Halte.- und Bleibefaktoren für  junge Familien und Zuzugswillige zu schaffen.

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