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Landesentwicklung

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Der LEP 2003 koordiniert Nutzungsansprüche an den Raum sowohl in vertikaler (Zusammenspiel Land-Region-Gemeinde) als auch in horizontaler Richtung (Fachpolitiken). Mit seinen wesentlichen Instrumenten (Zentrale Orte, Achsen, Raumkategorien, Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete) gibt er landesweit ein räumliches Orientierungsmuster für Standortentscheidungen der Fachplanungsträger und für private Investoren sowie den Rahmen für die konkrete Ausformung auf der Ebene der Regionalplanung vor.

Im Sinne der Deregulierung werden im LEP 2003 nur die raumrelevanten Fachbereiche behandelt, die tatsächlich auf raumbezogene Aussagen zurückgreifen. Arbeitsmarkpolitische, sicherheitspolitische und sozialpolitische Probleme sind daher in der Regel kein Gegenstand des LEP. Auch für sektorale Fachplanungen (z. B. Krankenhausplan) ist der LEP kein Ersatz, er gibt jedoch hierfür raumbezogene Rahmenbedingungen vor. Gleichwohl kann der LEP auch als Raumordnungsplan gesellschaftspolitische Fragen, die Auswirkungen auf räumliche Organisationsmuster haben, nicht ausblenden (z. B. die Auswirkungen des demographischen Wandels).

Der LEP 2003 beschränkt sich im Interesse eines flexiblen Umgangs mit Standortentscheidungen in Sachsen auf wenige Vorgaben bezüglich einer Unterstützung größerer Ansiedlungen durch die Träger der Regionalplanung und eröffnet zudem eine flexible Handhabung für die räumliche Steuerung der Siedlungsentwicklung durch die Regionalplanung. Ebenso sichert der LEP die planerische Grundlage für die Erweiterung ortsansässiger Unternehmen und für nachfragegestützte Neuansiedlungen in den Gemeinden.

Die im Kapitel Verkehr enthaltenen aktuellen Zielvorstellungen gehen über die Maßnahmen des Bundesverkehrswegeplanes 2003 hinaus und zeigen die landesweit erforderlichen Investitionen zur Verbesserung der überregionalen Erreichbarkeit Sachsens und zur Bewältigung der Verkehrsströme durch Sachsen im Zuge der EU-Erweiterung auf. Darüber hinaus gilt der Fachliche Entwicklungsplan Verkehr (FEV) bis Ende 2011 fort, so dass im neuen LEP keine Wiederholungen der schon im FEV enthaltenden Maßnahmen notwendig waren.

Mit dem neuen LEP 2003 ist die Voraussetzung für die Fortschreibung der Regionalpläne geschaffen worden. Die Primärintegration der Landschaftsplanung in die Raumplanung trägt dazu bei, dass frühzeitig Nutzungskonflikte z. B. zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gelöst werden können.

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